Abrechnung/Kosten

Kosten und Abrechnung

Gerne vertreten wir Sie in Ihren Angelegenheiten außergerichtlich und auch vor Gericht. In gerichtlichen Verfahren müssen wir aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach vorgeschriebenen Gebührensätzen abrechnen.
Diese richten sich maßgeblich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit.

Für die Gestaltung und Prüfung von Vertragsentwürfen sowie für außergerichtliche Tätigkeiten ist eine Abrechnung auf Stundenbasis möglich.
Hierbei bringen wir üblicherweise einen Stundensatz von 180,00 € bis 250,00 € Netto (zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zur Zeit 19 %) zum Ansatz.
In Einzelfällen ist auch eine Abrechnung nach gesonderter Honorarvereinbarung bzw. einem Pauschalhonorar möglich.

Sofern wir nicht nach dem RVG abrechnen, richten sich unsere Gebühren nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit sowie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten.

Gerne informieren wir Sie hierüber persönlich.